Honorar

Eine Therapie-Sitzung für eine Einzelperson und eine Sitzung Psychotherapieberatung dauern 50 Minuten und kosten 100€.

Eine Sitzung Paarberatung dauert 90 Minuten und kostet 150€.

Eine Sitzung Familienberatung dauert 90 Minuten und kostet 160€.

Eine Sitzung Coaching und Supervision dauern 50 Minuten und kosten 100€.

Vorträge, Workshops und Teamsupervision auf Anfrage.

 

Das Honorar der Sitzung muss der Versicherte selbst übernehmen. Übernimmt Ihre Krankenkasse jedoch heilpraktische Behandlungen/Leistungen, könnten die entstehenden Kosten möglicherweise teilweise oder ganz von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Einzelheiten dazu erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Bitte klären Sie im Voraus selbstständig die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse.

 

Bereitstellungshonorarreglung:

Bitte beachten Sie, dass ein Bereitsstellungshonorar anteilig (50% des Honorars) bei a) Absagen des Klienten unter 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, oder b) Nicht-Erscheinen des Klienten fällig wird (unabhängig des Grundes), da der vereinbarte Termin fest für den Klienten reserviert ist. Sagen Sie deswegen bitte rechtzeitig einen Termin ab, sollten Sie verhindert sein. Bei Nicht-Erscheinen ohne Absage stelle ich Ihnen das volle Honorar in Rechnung.

 

Die Möglichkeit der Kostenerstattung von gesetzlichen Krankenkassen bei Unterversorgung:

Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung (§ 13 Abs. 3SGB V) - Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat.

Wir die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben.

Darauf müssen Sie achten:

Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.